Ihre Fragen und unsere Antworten

Videolektion, Dauer: 5:50





Transkript des Videos

Andrea aus Straubing schreibt: „Welche Zitierregeln gibt es?“ Dazu habe ich mir etwas aufgeschrieben, nämlich den Hinweis auf diese Seite: „Welche Regeln gelten für Zitate?“ Da können Sie also dann sich schlau machen über direktes und über indirektes Zitieren und wie das alles funktioniert. Das wäre also mein Tipp: Nutzen Sie an dieser Stelle einfach mal diese FAQ-Basis, also welche Regeln gelten, welche Zitierregeln gibt es? Es gibt eben vor allem diejenige zu sagen, wie vorhin schon mal gesagt: direktes Zitieren nur in Ausnahmefällen, indirektes ist der Standard und es muss natürlich dann auch unterschieden werden zwischen In-Text- und Fußnoten-Referenzierungen, und entscheidend ist dann noch mal, dass man diesen jeweiligen Ausgabestil auch durchhält, nicht irgendwas vermischen. Kurzbelege in den In-Text-Referenzierungen oder in den Fußnoten und die kompletten bibliographischen Angaben hinten im Quellenverzeichnis. Die Quellenangaben müssen vollständig sein, auch dazu gibt es in den FAQ in unserer knowledge base – sage ich manchmal so locker – zum wissenschaftlichen Arbeiten unter https://forschenlernen.jetzt alle möglichen und nahezu unmöglichen Angaben, ganz viele Dinge, alphabetisch gelistet, stehen Ihnen also da zur Verfügung. Ja, damit hoffe ich, dass die Frage von Andrea soweit beantwortet ist.

Mirko aus Rendsburg fragt : „Wie auf eine Rechtsquelle verweisen?“ Das Thema hatten wir eben schon mal und da habe ich es Ihnen auch schon verraten. Am besten suchen Sie sich bei dejur.org oder wo immer Sie darauf stoßen bei den entsprechenden Portalen, die eben auch abgesichert Originalquellen publizieren dürfen, die Referenzierung auf diese Rechtsquellen, nämlich entweder Gesetze oder Urteile. Das sind so die entscheidenden Punkte, dass Sie sich darauf einstellen können zu sagen: es ist heutzutage alles online greifbar, wichtig ist auch für die Prüfer, solche Dinge werden auch nie wieder verschwinden. Es ist es auch so, wenn zum Beispiel ein Gesetz online ist und es wird geändert, dann gibt es dazu immer auch eine Angabe: in der Fassung von soundso. Diese Angabe „in der Fassung von…“ müssen Sie natürlich schon im Text ihrer Arbeit auch machen – oder in der Fußnote mit mit dem Hinweis dann auf diese URL. Möglicherweise wird aber schon auch bei Aufruf der Webseite mit dieser URL das schon angegeben: Achtung, das ist jetzt die und die Fassung, und wichtig ist dass Sie eine Quelle angeben, die zudem zu der Version, zu der Fassung des Gesetzes, mit dem Sie auch gerade jetzt arbeiten, auch wirklich gehört. Also: wie auf eine Rechtsquelle verweisen? Am besten durch eine Webseite!

Dritte Frage von Susanne aus Saarbrücken: „Wie muss man den zitierten Teil kenntlich machen?“ Sehen Sie, wir hatten das eben schon bemängelt, dass man nicht genau wusste: wo fängt da jetzt der Bereich an mit einer fremden Quelle oder wo hört er überhaupt auf. Dazu finden Sie in unserem schönen Buch „Forschen lernen“ – Ihnen schon angekündigt und vorgestellt – auf Seite 70 Kapitel Punkt 5.8 „Plagiate vermeiden“ genau die Hinweise und ich lese es ihnen einfach mal eben kurz vor: „Es empfiehlt sich, zu Beginn der zu referenzierenden Passage einleitend so zu formulieren, wie jetzt gleich vorgespielt, und anschließend dann weiter zu schreiben. In seinem Werk ABC argumentiert der Sowieso-Wissenschaftler Max Mustermann zu dieser Frage wie folgt: jetzt beginnt nämlich der fremde Text dann: Es gebe schon deswegen keine fliegenden Kühe weil…, auch widerspreche es den Naturgesetzen, die…, zudem seien auch neue Untersuchungen zu dem Schluss gekommen, dass… Vielmehr verhalte es sich seines Erachtens und gemäß den Gesetzen der Logik so, dass… Weiterhin fast Mustermann zusammen, das… Mustermann bestreitet vehement die Möglichkeit und im übrigen sei es eine Frage der Methodik…“. Und dann die abschließende Fußnote oder In-Text-Referenzierung bringen, die dann eben „vergleiche Mustermann 2011 Seite 87“ oder so etwas beinhaltet Durch diese Einleitung, die ich gerade vorgetragen habe: „In seinem Werk da und dort argumentiert der Sowieso-Wissenschaftler Max Mustermann zu dieser Fage wie folgt: es gebe dies und jenes nicht…“ – damit ist klar gemacht: Da beginnt jetzt der referenzierte Text, die fremde Quelle, und er endet mit der Fußnote, musste aber auch enden. Sie steigen dann in Ihrer Sprache auch um und bleiben nicht mehr im Konjunktiv, der deutlich macht, dass das alles noch fremder Inhalt ist, sondern gehen im Indikativ in der normalen Schreibform weiter. Das als Beispiel dafür, wie man den zitierten Teil kenntlich machen kann. Studenten fragen mich manchmal auch: das sieht aber doch lästig aus, wenn man da immer schreibt: der und der hat dann das und das… Ich sage: das mag sein, aber wichtig ist, dass Sie wie auch immer kenntlich machen, wo der fremde Inhalt beginnt in Ihrer Arbeit! Wenn Sie es so nicht machen wollen, lassen Sie sich etwas anderes einfallen.

Es ist wichtig, dass immer deutlich ist: jetzt beginnt der fremde Anteil in Ihrem Text. Ab jetzt ist es nicht mehr ich, der da spricht, ab jetzt ist es der andere Autor.