Kurzer Zwischencheck…
Video, Dauer: 2:16
Transkript des Videos
Haben Sie Zotero gut installieren können? Funktioniert das Zusammenspiel mit Ihrem Browser – um Metadaten Ihrer Quellen aus dem Web und aus Datenbanken ziehen zu können? Arbeitet Zotero nun auch mit Ihrem Textverarbeitungsprogramm schon zusammen?
Wenn das alles klappt, dann gehen wir nun zum zweiten Kapitel unseres Kurses über. Nun wird es darum gehen, Ihr neues Quellenverwaltungsprogramm anhand von vier Beispielen auszuprobieren.
Diese vier Beispiele decken die wohl am häufigsten vorkommenden Quellenarten ab:
Eine Monografie – also ein Buch, das von einem oder mehreren Autoren gemeinsam verfasst wurde, ein Sammelwerk – also ein Buch, das von einem oder mehreren Verfassern herausgegeben wurde und Beiträge von ihnen selbst, aber auch von anderen Autoren enthält, ein Journal – also eine wissenschaftliche Zeitschrift, in der Autoren mitunter auch gemeinsam Beiträge publiziert haben, und eine Onlinequelle – sie kann von Personen oder auch Organisationen, Einrichtungen, Unternehmen und Behörden publiziert worden sein und Informationen unterschiedlicher Art anbieten, also Webseiten und PDF-Dokumente zum Download, Audiodateien, Videodateien und vieles mehr.
Nutzen Sie die hier bereitgestellten Beispielquellen, um parallel selbst das Arbeiten mit Zotero zu üben!
Beginnen Sie dafür gern stets beim Nullpunkt: Stellen Sie sich vor, Ihnen liegt die Quelle auf dem Tisch oder auf dem Bildschirm vor und Sie wollen nun auf sie verweisen, weil sie in Ihrer wissenschaftlichen Arbeit erwähnt werden soll. Suchen Sie dazu in Ihrem Browser nach diesen Beispielquellen, parallel zu den folgenden Videolektionen, und achten Sie darauf, dass Sie zu gleichen Ergebnissen gelangen.
Wichtig ist, dass Ihnen keine notwendige bibliographische Angabe fehlt und die Ausgabe der Daten in Ihrem Testdokument vollständig gemäß dem von Ihnen gewählten Ausgabestil erfolgt!
Lesen Sie dazu bitte den nachstehenden Text „Quellen vollständig referenzieren“ und behalten Sie ihn vor Augen, am besten ausgedruckt.
Und sichern Sie sich auch der Einfachheit halber den Text „Verwendete Quellen – zum parallelen Üben“!
Quellen vollständig referenzieren
Übersicht der benötigten Angaben zu den jeweiligen Quellenarten im Quellenverzeichnis:
(Tipp: Ausdrucken und zur Kontrolle immer verfügbar haben!)
Monographien
Nachname, Vorname des Autors/der Autorin (Jahr): Titel (= ggf. Reihe), Auflage (ab 2.), Erscheinungsort: Verlagsname
Beiträge in Sammelwerken
Name, Vorname der Autorin/des Autors, (Jahr): Titel, in: Name, Vorname der Herausgeberin/des Herausgebers (Hrsg.): Titel des Sammelbands, Erscheinungsort: Verlagsname, Seitenzahlen von bis
Beiträge in Zeitschriften
Name, Vorname des Autors/der Autorin (Jahr): Titel, in: Name der Zeitschrift, Band/Heft, Seitenzahlen von bis
Beiträge aus dem Internet
Name, Vorname der Autorin/des Autors, (Jahr wenn mgl.): Titel, vollständige URL [Abrufdatum]
Verwendete Quellen – zum parallelen Üben
in den Videolektionen dieses Kurses:
Monographien: Greger, Michael, Stone, Gene (2015): How Not to Die: Discover the Foods Scientifically Proven to Prevent and Reverse Disease. New York: Flatiron Books
Sammelwerke: Gertler, Martin (2015): Zwei Paradigmen nebeneinander: Meinungsbildung durch klassische vs. Interaktive Medien. In: Mike Friedrichsen, Roland A. Kohn (Hrsg.): Digitale Politikvermittlung (S. 83–103). Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden Online verfügbar unter URL: http://link.springer.com/10.1007/978-3-658-06571-3_7 [24.05.2016]
Zeitschriften: Pflügler, Sebastian, Baugut, Philip (2015): Normverstoß, Medienkonstrukt, Machtkampf oder Internethysterie? Publizistik, 60 (3), S. 305–324 Online verfügbar unter URL: http://link.springer.com/article/10.1007/s11616-015-0236-6 [24.05.2016]
Internet-Beiträge: Albert Schweitzer Stiftung (2016, 17. Mai): Antibiotika: Fehler im System. Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt Online verfügbar unter URL: https://www.albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/antibiotika [24.05.2016]
Gesetzestext: § 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben. Online verfügbar unter URL: https://dejure.org/gesetze/BGB/242.html [25.05.2016] (s. Internet-Beiträge)